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Wissen & Hilfe

Prüfen, anpassen, bewusst veröffentlichen.

Ein erster Entwurf ist ein Arbeitsstand. Lies ihn mit den Augen deiner Besucherinnen und Besucher, ergänze fehlende Fakten und entscheide selbst, wann eine geprüfte Version öffentlich werden soll.

Erst den Entwurf lesen

Prüfe, ob Angebot, Zielgruppe, Ort und Kontaktweg stimmen. Achte auf Aussagen, die du nicht selbst gemacht oder bestätigt hast. Ersetze Beispiele durch deine eigenen Angaben und entferne, was nicht zu deinem Angebot gehört.

  • Ist jedes Angebot tatsächlich verfügbar?
  • Sind Preise, Orte und Qualifikationen korrekt?
  • Funktionieren Kontaktlinks und nächste Schritte?

Texte gezielt ändern

Du kannst im Editor vorhandene Texte und unterstützte Gestaltungsbereiche bearbeiten. Für einen KI-Änderungswunsch beschreibe die konkrete Stelle und das gewünschte Ergebnis. Die KI bearbeitet nur ausgewählte Textbereiche; ein enger oder mehrdeutiger Auftrag kann abgelehnt werden.

Ein neuer KI-Textvorschlag oder eine Neugestaltung erscheint als private Vorschlagsversion. In der Vorschau kannst du vorherige Fassung und Vorschlag vergleichen. «Änderung übernehmen» macht den Vorschlag zur privaten Arbeitsversion; «Vorschlag verwerfen» stellt den vorherigen Inhalt als neue Arbeitsversion wieder her.

Vor der Veröffentlichung entscheiden

Bis du den Vorschlag übernommen oder verworfen hast, sind weitere Bearbeitung, Checkout und Veröffentlichung gesperrt. Auch nach dem Übernehmen bleibt dein Entwurf privat. Prüfe Kontaktdaten, Links, Bilder und rechtliche Angaben und veröffentliche sie erst mit dem separaten Veröffentlichungsschritt.

Wenn etwas nicht stimmt

Halte fest, welche Website und welcher Arbeitsschritt betroffen sind und welche Meldung du siehst. Teile in einer öffentlichen Nachricht keine Zugangsdaten, privaten Anfragen oder Freigabelinks. Ein Fehler beim Speichern oder Veröffentlichen bedeutet nicht automatisch, dass die öffentliche Website geändert wurde.

Ändert ein KI-Wunsch meine Live-Website?

Nein. Du vergleichst erst die private Vorschlagsversion, übernimmst oder verwirfst sie und veröffentlichst eine freigegebene Arbeitsversion bei Bedarf separat.

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